Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
1.
Selbstverständlich verpflichte ich mich, die mir anvertrauten Hunde art- und verhaltensgerecht zu behandeln und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2.
Das Konzept des Ausführservices basiert auf artgerechter Bewegung in der Meute. Hierzu ist es zwingend notwendig, dass die Hunde abrufbar sind und möglichst resistent gegen Geräusche und Paniken.
3.
Jeder zu betreuende Hund besitzt eine gültige Haftpflichtversicherung, einen gültigen Impfschutz, eine Tattoo- oder Chip-Nummer sowie eine aktuelle Steuermarke.
4.
Während der Auslauf- oder Betreuungszeit bleiben die Tierhalter:innen Eigentümer:innen im Sinne von § 833 BGB (Tierhalter:innen-Gefährdungshaftung) und versichern, dass ihre Hunde gesund sind und über alle Schutzimpfungen verfügen. Bitte benachrichtigen Sie mich umgehend über ansteckende Krankheiten, Ungezieferbefall etc.. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haften die Hundebesitzer:innen (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde).
5.
Im Winter (22. Dezember – 20. März) mache ich den Auslaufdienst vom Wetter (ggf. Ausfall oder terminliche Verzögerungen z.B. bei Glatteis, Hochwasser, widrigen Bedingungen, etc.) abhängig. Dies dient dem Schutze von Mensch und Hund. Die Absprache erfolgt telefonisch morgens von 7:30 Uhr – 9:00 Uhr.
6.
Jeder Hund trägt während des Ausführservices eine Marke mit allen Kontaktdaten von BINGASSI.
7.
Hält BINGASSI bei eventuellen Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig (z.B. allergischer Schock, schwere Schnittwunden etc.), so hat der/die Hundehalter:in die Kosten der Behandlung zu tragen.
HAFTUNG BEI SCHÄDEN
8.
BINGASSI übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch ein zu betreuendes Tier verursacht werden. Die Teilnahme am Auslaufservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Alle betreffenden Parteien werden auf den bestehenden Haftungsausschluss hingewiesen und in Kenntnis gesetzt.
9.
Selbstverständlich hüte und betreue ich Ihren Hund nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, werden die Besitzer:innen des Hundes sowie Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin unverzüglich verständigt, um die Suche nach dem Hund auf zu nehmen. Für das Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen könne (auch gesundheitliche Folgen) wird keine Haftung übernommen.
10.
Die Tierbesitzer:innen informieren mich bitte vollständig über sämtliche Besonderheiten (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Läufige Hündinnen werden nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin von den Tierbesitzer:innen nicht rechtzeitig bemerkt und angezeigt worden sein, übernehme ich keine Haftung für die Folgen eines Deckaktes.
ABONNEMENT
13.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.
14.
Für das Herabsetzen der vertraglich vereinbarten Auslauftage gilt ebenfalls eine Frist von vier Wochen. Eine Aufstockung der Auslauftage ist nur nach Absprache und vorhandener Kapazität möglich.
15.
BINGASSI bietet bequeme Monatspauschalen an, die fortlaufend zu zahlen sind, auch wenn gebuchte Auslauftage nicht in Anspruch genommen werden. (z.B. Urlaub des/der Vertragsnehmers:in oder Läufigkeit der Hündin).
16.
Ein Aussetzen der Zahlung ist bei einer Erkrankung des Hundes, die länger als 7 Tage andauert, möglich.
17.
Jede Monatspauschale gilt vom ersten bis zum letzten Tag eines jeden Monats und wird nicht auf einzelne Werktage heruntergebrochen. Der Betrag der gebuchten Monatspauschale ist jeweils zum ersten Tag des Monats für den folgenden Monat fällig.
18.
Nicht zu zahlen sind Urlaubtage der Betreuerin und gesetzliche Feiertage, die auf den/die gebuchten Auslauftage fallen. Diese sind bereits aus der Monatspauschale herausgerechnet.
19.
Da ich Einzelunternehmerin bin, ist eine Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall nicht möglich. Urlaubstage werden jeweils am Beginn eines Jahres bekanntgegeben.
20.
Die Absage von vereinbarten Terminen sollte spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Plötzliches Feststellen einer Läufigkeit sowie einer Erkrankung Ihres Hundes stellen eine Ausnahme dar. Wird diese Frist nicht gewahrt, behalte ich mir das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des vereinbarten Preises des Ausführservices zu erheben.
BEZAHLUNG
21.
Alle Entgelte werden, so nicht anders vereinbart, am Beginn eines Monats überwiesen.
22.
Die Anmeldung zum Auslaufservice ist verbindlich.
23.
BINGASSI kann vom Vertrag zurücktreten ohne Einhaltung einer Frist wenn sich der/die Hundehalter:in vertragswidrig verhält.
24.
Mit Beauftragung akzeptieren Sie die Entgelte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.