Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Unterschrift und Abgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestätigt der/die Hundebesitzer/in den Abschluss des Vertrages mit der Vertragspartnerin Charlotte Krüger, wohnhaft Altenburger Allee 5 in 14050 Berlin (nachfolgend Charlotte).

2. Qualifikationen

Charlotte Krüger ist Anfang 2019 vom Berufsverband der Hundebetreuer und Dogwalker (BHD) als professionelle Dogwalkerin theoretisch und praktisch geprüft und zertifiziert worden. Es liegt somit eine Genehmigung des Gewerbes nach § 27 Abs. 2 des Berliner Hundegesetzes vor. Das Veterinäramt Charlottenburg-Wilmersdorf hat der Berechtigung, mehr als vier Hunde gleichzeitig zu transportieren und auszuführen, zugestimmt. Auf Wunsch kann das Zertifikat eingesehen werden.

3. Vertragsinhalt

Der Hundeauslaufservice beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes. Die Übergabe des Hundes findet entweder Zuhause (maximal 2. Stock ohne Fahrstuhl) oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Der Hund befindet sich während der Fahrt in einem vom Veterinäramt Charlottenburg-Wilmersdorf auf Sicherheit geprüften Hundetransportfahrzeug. Die Scheiben sind verdunkelt, um die Hunde vor Blicken von außen zu schützen. Eine Klimaanlage und gesicherte Transportboxen sind vorhanden.

Der Hundeausführservice findet in Gruppenspaziergängen, im Freilauf und ausschließlich in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten statt. Dabei wird auf andere Hundehalter/innen und Erholungssuchende Rücksicht genommen, genauso wie auf Wildtiere sowie die vorhandene Fauna und Flora. Die Bestimmungen der Berliner Forsten (Landeswaldgesetz) sind bekannt und werden eingehalten. 

Es werden ausschließlich sozialverträgliche Hunde aufgenommen. Es wird großer Wert daraufgelegt, dass sich die Hunde untereinander akzeptieren. Mobbing unter den Hunden wird sofort unterbunden.

Nach einer Probezeit von vier Wochen, in welcher der Hund regelmäßig (mindestens 2x wöchentlich) an den Gruppenspaziergängen teilgenommen hat, obliegt es Charlotte darüber zu entscheiden, ob der Hund in die bestehenden Gruppen integrierbar ist und weiter an den Gruppenspaziergängen teilnehmen kann. Während der Probezeit ist keine Abo-Buchung möglich. Die Termine werden einzeln und im Voraus vergütet (30 EUR pro Tour).

Die Gruppenspaziergänge finden täglich von Montag bis Freitag statt. Charlotte startet jeweils morgens um 9:30 Uhr in Westend und holt die Hunde in einer festen Reihenfolge ab. Die Abholzeiten gleichen sich somit, es sei denn, die Fahrt wird durch Staus oder andere unvorhersehbare Ereignisse gestört (z.B. Demonstrationen im öffentlichen Raum). An besonders heißen Sommertagen mit Temperaturen über 30 Grad startet Charlotte bereits eine Stunde früher als sonst, also um 8:30 Uhr. Die Hundehalter/innen werden spätestens einen Abend vorher informiert. Bei Dauerregen obliegt es Charlotte, die Tour um eine Stunde zu verkürzen.

Die Dauer des Gruppenspaziergangs mit Abholen und Bringen liegt zwischen drei bis maximal fünf Stunden (je nach Entfernung, Hundeanzahl und Verkehr). Davon befindet sich der Hund mindestens zwei Stunden im Wald. 

Die Hunde laufen ohne Leine. Deshalb erhält jeder Hund von Charlotte während der Tour eine deutlich sichtbare Kennzeichnung (Marke oder Halsband) mit ihrem Namen, ihrer Adresse sowie ihrer Telefonnummer, falls der Hund abhandenkommt. Wer seinen Hund zusätzlich mit einem Ortungsgerät am Halsband sichern möchte (AirTag von Appe oder GPS-Tracker von Tractive), kann das nach Absprache mit Charlotte tun. Allerdings erweisen sich AirTags im Wald als sehr unzuverlässig, da hier kein Bluetooth-Empfang gewährleistet ist. Charlotte empfiehlt daher einen GPS-Tracker, der die Hunde über Satelliten ortet. Da aus Datenschutzgründen nicht nachvollzogen werden darf, an welche Adressen Hunde abgeholt oder geliefert werden, schaltet Charlotte den Tracker erst an, wenn sie mit allen Hunden am Zielort (Parkplatz) angekommen ist und losläuft. Am Ende der Tour schaltet sie die Tracker wieder aus.

Die Hundehalter/innen geben Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Tieres, insbesondere Leinenaggression und Sozialunverträglichkeit, Jagdtrieb und Ängstlichkeit, eine etwaige Läufigkeit, Krankheiten und evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramtes (wie z.B. Maulkorbpflicht und Leinenzwang).

Die Betreuung des Hundes endet nach der Tour und dem Zurückbringen des Tieres. Die Hundehalter/innen stellen sicher, dass der Hund entweder persönlich in Empfang genommen werden kann oder Charlotte über einen Schlüssel zur jeweiligen Wohnung verfügt.

4. Verpflichtungen

Jeder Hund benötigt 

  • eine gültige Haftpflichtversicherung
  • einen gültigen Impfschutz
  • eine Tattoo- oder Chip-Nummer

Steuermarken werden nicht mehr benötigt. Die Hundesteuermarken 2016-2022 sind bis zum 31.12.2023 gültig. Nach dem Jahr 2023 werden keine neuen Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die steuerliche Erfassung sowie Kontrollen erfolgen dann nur noch über die Daten des zentralen Berliner Hunderegisters sowie der Chips der Hunde.

Charlotte verpflichtet sich, jeden ihr anvertrauten Hund Art- und Verhaltensgerecht zu behandeln und das gültige Tierschutzgesetz zu beachten. 

Das Konzept des Ausführservices basiert auf artgerechter Bewegung in der Meute. Die teilnehmenden Hunde sollten über ein Grundgehorsam verfügen und sozialisiert sein. 

Charlotte sollte bitte umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall, Verhaltensauffälligkeiten und körperlichen Beschwerden informiert werden. Für Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haften die jeweiligen Hundebesitzer/innen.

5. Haftung

Charlotte wird jeden ihr anvertrauten Hund nach bestem Wissen und Gewissen betreuen. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, werden sofort die Besitzer/innen des Hundes sowie die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Berlin verständigt, um die Suche nach dem Hund aufzunehmen. Für das Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, übernimmt Charlotte keine Haftung.

Der/die Hundehalter/in versichert ausdrücklich, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der/die Hundehalter/in Tierhalter/in im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

Charlotte übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Wald nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Hunden oder Wildtieren.

Die Hundebesitzer/innen haften für alle von ihren Tieren verursachten Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Eventuelle Schäden sind jeweils durch ihre eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

Charlotte verfügt über eine Profi-Schutz-Berufshaftpflicht-Versicherung bei der AXA, durch die Schäden, die durch die Hunde verursacht werden könnten, versichert sind. Allerdings handelt es sich bei der Versicherung um eine Hüterhaftpflichtversicherung. Die Haftung von Charlotte wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Haustür- und Wohnungsschlüssel sind bei Verlust versichert.

Charlotte übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung eines unkastrierten Hundes. 

6. Ausschluss der Teilnahme am Hundeauslaufservie

Hündinnen können während ihrer Läufigkeit, besonders während der sogenannten Stehtage nicht mitgenommen werden.

Erkrankte oder von Parasiten befallene Hunde werden ebenfalls nicht mitgenommen.

Charlotte kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der zu betreuende Hund die Meute durch sein Verhalten schädigt (z.B. durch wiederholt aggressives Verhalten).

7. Preise

Der Tagessatz für eine Tour beträgt 30 EUR, bestehend aus Abhol- und Bring-Dienst des Hundes von einem verabredeten Ort sowie einem zweistündigen Spaziergang durch ausgewiesene Hundeauslaufgebiete.

Charlotte bietet Monatspauschalen an, die fortlaufend gezahlt werden, auch wenn gebuchte Auslauftage nicht in Anspruch genommen werden (z.B. Urlaub der Hundebesitzer/innen, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit).

Es werden feste Wochentage vereinbart, an denen der Hund mitläuft. Diese können nicht gegen einen anderen Wochentag getauscht werden. Es kann jederzeit ein weiterer Tag dazu gebucht werden, der dann gesondert gezahlt wird (Tagessatz 30 EUR). Charlotte kann allerdings nicht garantieren, dass am gewünschten Tag ein Platz frei ist.

Ein Aussetzen der Zahlung ist bei einer Erkrankung des Hundes, die länger als 10 Tage andauert, möglich. Nicht zu zahlen sind Urlaubs,- und Krankheitstage von Charlotte sowie gesetzliche Feiertage, die auf den/die gebuchten Auslauftage fallen. Die Urlaubstage sowie die gesetzlichen Feiertage sind aus den unten genannten Tarifen bereits rausgerechnet. Krankheitstage von Charlotte werden nicht erstattet, sondern nachgeholt oder verrechnet.

Charlotte stellt keine Urlaubsvertretung für ihre Abwesenheit. Die Urlaubsdaten werden jeweils am Anfang jeden Jahres bekannt gegeben und stehen ganzjährig auf der Website (bingassi.de).

Jede Monatspauschale gilt vom ersten bis zum letzten Tag eines jeden Monats und wird nicht auf einzelne Werktage herunter gebrochen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.

Der jeweilige Betrag ist jeweils am Monatsbeginn zu zahlen.

Es stehen folgende Monatspauschalen zur Verfügung:

2x pro Woche = 200 EUR im Monat 

3x pro Woche = 290 EUR im Monat 

4x pro Woche = 360 EUR im Monat 

5x pro Woche = 400 EUR im Monat

8. Weitere Vereinbarungen

Die zu betreuenden Hunde bekommen rechtzeitig ihr Frühstück (mindestens eine Stunde, bevor sie abgeholt werden) und erhalten die Möglichkeit, sich bei einer Gassirunde zu lösen, bevor Charlotte sie morgens abholt.

Charlotte darf während der Betreuung Fotos und Videos von den ihr anvertrauten Hunden machen. Die Hundebesitzer/innen sind mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen bei Instagram einverstanden (Bildrechtübertragung).

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die veröffentlichten Fotos nicht nachträglich gelöscht.  

Hält Charlotte bei eventuellen Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig (z.B. allergischer Schock, schwere Schnittwunden), übernehmen die jeweiligen Hundehalter/innen die Kosten der Behandlung. 

Charlotte behält es sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen (z.B. bei Hagel, Gewitter, Orkan), nicht anzutreten (z.B. wegen massivem Glatteis) oder die Auslaufzeit zu verkürzen (z.B. bei großer Hitze oder Starkregen). Eine Erstattung des Tagessatzes erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn Charlotte die Tour noch nicht angetreten hat.

Charlotte wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres eine/n Tierarzt/ärztin ihrer Wahl mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. In diesem Falle wird der/die Tierhalter/in unverzüglich informiert.

Die persönlichen Daten der Hundehalter/innen werden von Charlotte vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Datenschutz

Die Hundebesitzer/innen erklären sich einverstanden, mit Charlotte über WhatsApp zu kommunizieren, auch wenn der Dienst dadurch Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erhält. Die Hundebesitzer/innen sind sich darüber bewusst, dass die Nutzung von WhatApp nicht den EU Datenschutzgrundverordnungen vom 25. Mai 2018 entspricht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. 

Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

Mit Unterzeichnung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. 

Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: Januar 2024